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KG, 05.07.1999 - (3) 1 Ss 138/98 (48/99) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.02.1999 - 5 StR 193/98
Anstellungsbetrug durch Verschweigen von MfS-Tätigkeit
Auszug aus KG, 05.07.1999 - 1 Ss 138/98
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluß vom 18. Februar 1999 - 5 StR 193/98 -) liegt ein Vermögensschaden im Sinne von § 263 StGB vor, wenn der Bewerber um eine Beamtenstellung bei seiner Einstellung über seine frühere Tätigkeit für das MfS in einer Weise täuscht, welche seine persönliche Eignung im Sinne persönlicher Zuverlässigkeit für das angestrebte Amt ausschließt, so daß die Einstellungsbehörde ihn nach Gesetz oder Verwaltungsvorschriften - aufgrund einer Ermessensreduzierung auf Null - nicht hätte einstellen dürfen. - KG, 26.02.1998 - 1 Ss 218/97
Auszug aus KG, 05.07.1999 - 1 Ss 138/98
Die Tätigkeit des Polizeibeamten steht in hohem Maße im Licht der Öffentlichkeit und ist wegen ihrer weitreichenden Konsequenzen besonders auf das Vertrauen der Bevölkerung angewiesen, denn gerade in diesem Bereich tritt der Beamte dem Bürger als Repräsentant staatlicher Gewalt gegenüber (vgl. KG JR 1998, 434). - BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94
Stasi-Fragen
Auszug aus KG, 05.07.1999 - 1 Ss 138/98
Sie steht insbesondere auch in Einklang mit der zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die im Anschluß an das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 96, 171, 187 f.) dem Zeitfaktor besondere Bedeutung beimißt.